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PKW

Frau A., 46 J., ist halbseitig gelähmt und zu 80% schwerbehindert. Ihr Mann, 50 J., leidet an Schizophrenie. Er ist in psychiatrischer Behandlung und zu 60% schwerbehindert. Ihr 23-jähriger Sohn B. ist Autist mit schwerer geistiger Behinderung und ist zu 100% schwer-behindert. B. wird in einem Internat für geistig behinderte Menschen betreut und kommt am Wochenende und in den Ferien nach Hause. Da mit ihm eine Fahrt in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich ist, muss er immer mit dem PKW abgeholt werden.


Die Familie bestreitet ihren Lebensunterhalt mit Einnahmen ihrer Renten. Da sie kurz über der Bemessungsgrenze liegen, erhalten Sie weder Wohngeld- noch Kindergeldzuschlag. Aus eigenen finanziellen Mitteln kann das notwendige Auto nicht angeschafft werden. Die Franz Beckenbauer-Stiftung hat den Kauf eines PKWs mit € 6.500,00 unterstützt.



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