UNTERSTÜTZUNGSANTRAG
Hier finden Sie unsere Unterstützungsrichtlinien sowie eine Checkliste mit Informationen, welche Angaben und Unterlagen Ihr Antrag umfassen muss.
Ebenfalls haben wir Antworten auf häufig gestellte Fragen zusammengestellt, um Ihnen die Vorbereitung für eine Antragsstellung zu erleichtern.
Unterstützungsbereiche
Die Franz Beckenbauer-Stiftung leistet Einzelfallhilfe in ganz Deutschland.
Zweck der Stiftung ist die Unterstützung von Menschen mit Behinderung und Personen, die krank, bedürftig oder unverschuldet in Not geraten sind.
Beispiele für unsere Unterstützungen:
- Haushaltsgeräte und Möbel
- Treppenlifte und Aufzüge
- Medizinische Hilfsmittel (Rollstühle, Hörgeräte, Brillen etc.)
- Fortbewegungsmittel (behindertengerechte Fahrräder etc.)
- Kauf von behindertengerechten Fahrzeugen
- Therapien
- Lebenshaltungskosten
Darüber hinaus können auch mildtätige Organisationen nach § 53 AO bedacht werden. Unterstützungsempfänger müssen juristische Personen des privaten Rechts sein, die die Anerkennung der Mildtätigkeit entsprechend gültiger Bescheide (Freistellungsbescheid) durch das Finanzamt nachweisen können.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt keine eigenwirtschaftliche Zwecke.
Antragsgrundsätze
Eine Zuwendung der Franz Beckenbauer-Stiftung ist eine freiwillige Leistung auf die kein Rechtsanspruch besteht. Die Ablehnung eines Unterstützungsantrages kann auch ohne Angabe von Gründen seitens der Franz Beckenbauer-Stiftung erfolgen.
Hilfeleistungen, die der Gesetzgeber oder Dritte anbieten, müssen vor einer Unterstützung durch die Stiftung ausgeschöpft sein (z.B. Eingliederungshilfe nach SGB IX, Pflegekassen- oder Krankenkassenleistungen)
Hilfreich hierfür ist die Kontaktaufnahme mit einer sozialen Beratungsstelle (Diakonie, Caritas u. ä.). Die soziale Beratungsstelle kann auch für Sie einen Antrag bei der Franz Beckenbauer-Stiftung stellen.
Sollten sich Unterstützungsanträge inhaltlich ändern oder nicht mehr aktiv sein, sind Änderungen der Franz Beckenbauer-Stiftung unverzüglich mitzuteilen.
Die Unterstützungszusagen sind zweckgebunden und zeitlich begrenzt. Die Beantragung einer Fristverlängerung muss schriftlich erfolgen und bestätigt werden. Die Franz Beckenbauer-Stiftung ist berechtigt, z.B. Geräte und Fahrzeuge zurückzuverlangen, wenn die Unterstützung zweckentfremdet wird. Im Falle einer Rückforderung ist der Unterstützungsempfänger verpflichtet, die Rückerstattung umgehend zu veranlassen.
Antragsinformationen
Ein Antrag bzw. die schriftliche Schilderung der Notsituation kann formlos und in deutscher Sprache bei der Franz Beckenbauer-Stiftung, Postfach 70 02 20, 81302 München oder per online-Formular eingereicht werden.
Lesen Sie vorher unsere Unterstützungsrichtlinien!
Nach Vorliegen aller notwendigen Unterlagen wird der Antrag geprüft und eine Rückmeldung versendet.
Erst nach dem Erhalt einer Unterstützungszusage durch die Franz Beckenbauer-Stiftung dürfen beantragte Gegenstände oder Leistungen beauftragt werden. Die Bezahlung an den Rechnungssteller erfolgt erst nach Vorliegen einer Rechnungskopie.
Es besteht weder ein Anspruch auf Begründung von Ablehnungen, noch besteht ein Rechtsanspruch des Antragsstellers auf Unterstützung. Auch bei Erfüllung der Unterstützungsrichtlinien besteht keine Leistungspflicht der Stiftung. Die Franz Beckenbauer-Stiftung entscheidet nach pflichtgemäßem eigenem Ermessen und auf Basis der ihr zu Verfügung stehenden Mittel. Weiterhin behält die Franz Beckenbauer-Stiftung sich vor, außerhalb der aufgelisteten Kriterien Unterstützungen zu leisten, wenn sie den Satzungszweck entsprechen.
PKWs – bitte beachten
Es werden Gebrauchtfahrzeuge unter folgenden Kriterien bezuschusst:
- max. 5 Jahre alt
- max. 70.000 km
Für die Finanzierung eines PKWs ist es sinnvoll bei mehreren Stiftungen gleichzeitig Anträge zu stellen und die geforderten Unterlagen zeitnah einzureichen.
Unsere Zusagen werden unter der Voraussetzung gewährt, dass die Gesamtfinanzierung durch Spenden/öffentliche Mittel – in Form von Kopien der anderen Zusagen – belegt wird. Eine ergänzende Kreditaufnahme wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Eine Gewährung einer Unterstützung für ein PKW erfolgt unter der Bedingung, dass das Fahrzeug in den fünf auf den Zeitpunkt der Anschaffung folgenden Jahren ohne Zustimmung der beteiligten Stiftungen nicht veräußert werden darf. Im Fall einer Veräußerung ist die Franz Beckenbauer-Stiftung berechtigt, die Spende zurückzufordern. Dies gilt insbesondere beim Ableben der durch das Fahrzeug begünstigten Person. Außerdem darf das Fahrzeug nicht zu gewerblichen Zwecken oder anderweitig zweckentfremdet verwendet werden.
Was nicht unterstützt wird
Für folgende Hilfen kann keine Unterstützung geleistet werden:
- Schuldentilgung / Kreditgewährung
- Prozess- und Anwaltskosten
- Aus- und Fortbildungskosten
- Zahnbehandlungen
- Operationen und Therapien im Ausland
- Assistenzhunde und deren Ausbildung
- Private Urlaubsreisen
- Beerdigungskosten