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HELFEN SIE HELFEN –

MIT IHRER SPENDE

Unterstützen Sie gemeinsam mit uns Menschen, die unverschuldet in Not geraten sind. Alle Spenden an die Stiftung sind steuerlich absetzbar. Sie erhalten für jede Spende über 300 € automatisch eine Spendenbescheinigung sowie ein Dankschreiben des Vorstandes. Für Spenden bis 300 € akzeptiert das Finanzamt den vereinfachten Spendennachweis. Gern senden wir Ihnen auf Wunsch eine Spendenbescheinigung für jeden anderen Betrag zu.
Die Stiftung lebt seit Beginn im Jahr 1982 von Spenden, sie erhält keine öffentlichen Mittel. Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns bereits jetzt.

Spendenkonto: Franz Beckenbauer-Stiftung
IBAN: DE68 7002 0270 0036 4747 00  BIC: HYVEDEMMXXX

Die Franz Beckenbauer-Stiftung ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen. Weitere Informationen zum Bundesverband Deutscher Stiftungen erhalten Sie hier: stiftungen.org

Spendenarten

SPENDENARTEN:

ANLASS-SPENDEN

Egal ob Sie eine Privatperson, Schule, ein Verein oder Unternehmen sind - es gibt viele Anlässe zu feiern: Geburtstage, Hochzeiten, Jubiläen, Familien- oder Vereinsfeste, Firmenfeiern, Schul- oder Sportveranstaltungen, Benefizkonzerte, Flohmärkte, Tombolas. Wenn Sie dabei auf Geschenke oder Erlöse verzichten wollen und Spenden sammeln, helfen Sie damit kranken, behinderten und unverschuldet in Not geratenen Menschen.

Bereits in der Einladung können Sie Ihre Gäste über die Spendenaktion informieren. Teilen Sie ihnen dabei die Bankverbindung der Stiftung mit und nennen Sie das mit uns vereinbarte Kennwort als Verwendungszweck, z.B. Anlass oder Ihren Namen. Nur so ist es uns möglich, die Einzelspenden Ihrer Aktion zuzuordnen.

Für weitere Informationen steht Ihnen unser Büro gern hier zur Verfügung.

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SCHENKUNGEN

Eine schon zu Lebzeiten vorgenommene Schenkung ermöglicht es Ihnen, mit Ihrem Vermögen aktiv zu gestalten und so die Wirkung Ihrer Schenkung mit zu erleben. Mit einer Schenkung übertragen Sie eine Geldsumme unmittelbar an die Franz Beckenbauer-Stiftung.

Wenn Sie die Schenkung nicht sofort durchführen möchten, ist es Ihnen auch möglich, zu Lebzeiten ein Schenkungsversprechen zu geben. Dieses Versprechen bedarf lediglich einer notariellen Beglaubigung.

Für weitere Informationen steht Ihnen unser Büro gern hier zur Verfügung.

TODESFALL & KRANZSPENDEN

Der Tod ist für die Hinterbliebenen eine unglaubliche Belastung und ein schwerer Schicksalsschlag. Umso mehr sind wir Ihnen zu Dank verpflichtet, wenn Sie in dieser schwierigen Zeit die Absicht haben, die Arbeit der Franz Beckenbauer-Stiftung zu unterstützen. Indem Sie auf Kranz- und Blumenspenden verzichten und stattdessen zu Spenden zu Gunsten unserer Stiftung aufrufen, helfen Sie uns, kranke, behinderte und unverschuldet in Not geratene Menschen zu unterstützen.

Bei der Bitte um Spenden direkt auf das Konto der Franz Beckenbauer-Stiftung empfiehlt sich für den Trauerbrief und/oder Todesanzeige folgende Formulierung:

 

„Wir bitten, anstelle zugedachter Blumen und Kränze, um eine Spende für die Franz Beckenbauer-Stiftung auf das Konto der HypoVereinsbank München,

Konto-Nr. 36 474 700,

BLZ 700 202 70,

IBAN: DE68 7002 0270 0036 4747 00,

BIC: HYVEDEMMXXX,

Kennwort: Bestattung Name des Verstorbenen.

Für weitere Informationen steht Ihnen unser Büro gern hier zur Verfügung.

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TESTAMENT &
NACHLASS

Ihr Vermögen können Sie in gute Hände geben, indem Sie die Franz Beckenbauer-Stiftung in Ihrem Testament bedenken. Damit engagieren Sie sich mit uns, kranke, behinderte und unverschuldet in Not geratene Menschen zu unterstützen.

Für weitere Informationen steht Ihnen unser Büro gern hier zur Verfügung.

ZUSTIFTUNGEN

Neben der direkten Unterstützung bemühen wir uns, das Stiftungskapital nach und nach zu erhöhen, um die Arbeit der Stiftung langfristig sicherzustellen. Im Gegensatz zu Spenden, die zeitnah für stiftungsgemäße Unterstützungen verwendet werden, sichert eine Zustiftung langfristig die Erfüllung dieser Projekte und Aufgaben. Der Wert der Zustiftung bleibt auf Dauer erhalten und nur von den Erträgen werden Unterstützungen geleistet.

Je mehr Menschen ihre finanzielle Hilfe ins Stiftungskapital fließen lassen, desto besser kann unsere Stiftung ihre satzungsgemäßen Aufgaben erfüllen und langfristig Bestand haben.

Selbstverständlich hat dies keinen Einfluss auf die steuerliche Behandlung der Zuwendung.

Für weitere Informationen steht Ihnen unser Büro gern hier zur Verfügung.

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