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HÖRGERÄTE

Herr B., 38 J., leidet an angeborener Schwerhörigkeit, rezidivierenden depressiven Störungen und ist zu 100% schwerbehindert. Er besucht regelmäßig die Beratungsstelle für psychisch kranke, hörgeschädigte Menschen. Wegen seiner hochgradigen Schwerhörigkeit ist Herr B. beidseitig auf Hörgeräte angewiesen. Aktuell verfügt er über alte Hörgeräte, die nicht ausreichen, seinen Hörverlust zu kompensieren.


Aufgrund der derzeitigen Maskenpflicht, ist ein Lippenablesen unmöglich, deshalb wurden ihm hochwertige Hörgeräte empfohlen. Wofür die Kosten von der Krankenkasse nicht übernommen werden. Da er nur über Grundsicherungsleistungen bei Erwerbsminderung verfügt und nicht arbeitsfähig ist, kann er den Eigenanteil nicht leisten. Die Franz Beckenbauer-Stiftung hat die Anschaffung der Hörgeräte unterstützt.


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