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PKW UND AUFFAHRRAMPE

Frau H. (37 J.) lebt mit ihrem 6-jährigen Sohn, welcher an einer Muskeldystrophie des Typs Duchenne leidet, zusammen. J. ist zu 50 % schwerbehindert und hat Pflegegrad 2. Derzeit ist er noch nicht auf einen Rollstuhl angewiesen, allerdings kann er zu Fuß nur sehr kurze Strecken zurücklegen und es besteht eine erhöhte Stolpergefahr. Auch mit dem Dreirad kann er nur kurze Wege zurücklegen.


Die Mutter selbst leidet unter einer posttraumatischen Belastungsstörung. Von dem Vater des Jungen hat sie sich getrennt und ist in eine barrierefreie Wohnung aufs Land gezogen. Für die Fahrten zum Kindergarten, Physiotherapie und Arztbesuchen benötigt sie ein behindertengerechtes Fahrzeug. Die Gehfähigkeit von J. wird weiter abnehmen, so dass er dann auf einen Rollstuhl angewiesen sein wird. Frau H. kann sich von ihren geringen Einkünften den PKW nicht anschaffen. Zusammen mit anderen Stiftungen konnte die Finanzierung eines PKWs gestemmt werden.



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