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FALTBARER ROLLSTUHL

Frau T., 55 J., erlitt, ohne vorherige Symptome eine Hirnblutung im rechten Stammganglien-bereich. Seitdem ist sie linksseitig gelähmt, zu 80% schwerbehindert, ist auf einen Rollstuhl angewiesen und hat Pflegegrad 3. Ihren Lebensunterhalt bestreitet sie mit den Einnahmen aus einer Rente wegen voller Erwerbsminderung und einer Betriebsrente. Das Pflegegeld geht direkt an ihre Pfleger.


Damit sie von ihren unterschiedlichen Begleitpersonen oder auch mit kleineren Fahrzeugen transportiert werden kann, wünscht sie sich einen elektrischen faltbaren Rollstuhl. Zudem wäre es ihr auch möglich eigenständig außerhalb der Wohnung unterwegs zu sein. Aus eigenen Kräften kann sie den Rollstuhl nicht bezahlen. Die Franz Beckenbauer-Stiftung hat sich an der Finanzierung des Rollstuhls beteiligt.



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