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PKW

  • 24. März 2022
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 8. Mai 2022

Frau S., 68 J., leidet an Talidomid-Schädigung mit einer Fehlbildung an Händen und Füßen, an Multipler Sklerose und Morbus Parkinson. Sie ist zu 100% schwerbehindert, hat Pflegegrad 3 und ist rollstuhlpflichtig. Frau S. unterstützt ehrenamtlichen Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung oder Erkrankung auf die Hilfe angewiesen sind. Für diese Arbeit benötigt sie ein Fahrzeug. Das vorhandene ist sehr alt und ist nicht mehr zu reparieren.


Das Fahrzeug wird primär für Fahrten für kranke und bedürftige Menschen zu Sozialämtern, Krankenkassen und sonstigen Einrichtungen genutzt. Da sie nur über Einnahmen einer Rente, Wohn- und Pflegegeld verfügt, kann sie sich mit eigenen Mitteln kein neues Fahrzeug anschaffen. Der von ihrer Tochter vor Jahren bezahlte elektronische Rollstuhllifter kann problemlos in das neue Fahrzeug eingebaut werden.Damit sie weiterhin ihrem Herzens-wunsch, anderen Menschen zu helfen, nachkommen kann, hat Sie eine Zuwendung von der Stiftung bekommen.


 
 
 

1 Kommentar


Thomas Muller
Thomas Muller
vor 3 Tagen

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